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306
Wer falsches Zeugnis gibt, wer, was er tat, verneint,
Zur Hölle beide geh'n, durch gleiche Schuld vereint.
307
Unwürd'ge, Schlechte gibt's genug im gelben Kleid;
Aus ihrer Missetat wächst ihnen Höllenleid.
308
Viel besser zu verschlingen feurig glüh'ndes Eisen,
Als daß ein Taugenichts lebt von geschenkten Speisen.
309
Vier Früchte bringt die Tat dem Ehebrecher ein:
Mißachtung, schlechten Schlaf, Verruf und Höllenpein;
310
Mißachtung, Höllenqual, in Ängsten kurze Freuden
Und schwere Strafen; drum ist Ehebruch zu meiden.
311
Wie sich die Hand verletzt, die Riedgras falsch ergreift,
So bringt zur Hölle sich ein Bhikkhu, der ausschweift.
(*312) 312
Ein lockerer Lebenswandel, mangelhafte Zucht
Und Unbeständigkeit trägt keine gute Frucht.
313
Wenn eine Pflicht dich ruft, erfüll' sie treu und redlich!
Ein sittenloser Mönch wirkt auf die Umwelt schädlich.
314
Laß Schlechtes ungetan, weil sonst die Reue brennt;
Das Gute aber tu', das keine Reue kennt.
315
Wie man die Grenzstadt hüten muß von allen Seiten,
So hüte du dich selbst und handle recht beizeiten!
Denn wer die Zeit verpaßt, muß Höllenqualen leiden.
316
Wer falscher Lehre folgt, sich schämt, wo nichts zu schämen,
Und schamlos frevelt, muß den Weg zur Hölle nehmen.
317
Wer, falsch belehrt, nicht scheut die wirklichen Gefahren
Und Furcht hat ohne Grund, der muß zur Hölle fahren.
318
Wer Unschuld niedrig schätzt, Vergeh'n für rühmlich hält
Und falscher Lehre folgt, der kommt zur Höllenwelt.
319
Wer rechter Lehre folgt und wohl kann unterscheiden,
Was gut, was böse ist, dem winken Himmelsfreuden.
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